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"Mit Fußfesseln ins Internetzeitalter" – Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet
(Berlin, den 23. Oktober 2008) "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen mit Fußfesseln ins Internetzeitalter schreiten", kritisiert der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten unterzeichnen wollen. ver.di kritisiert insbesondere das Verbot presseähnlicher Angebote und dass die Rundfunkanstalten ihre Sendungen und die konkret auf Sendungen bezogenen Internetangebote (sogenannte Telemedien) nach 7 Tagen, sportliche Großereignisse sowie die 1. und 2. Bundesliga sogar nach nur 24 Stunden wieder aus dem Netz herausnehmen müssen. "Für diese Einschränkungen gibt es keinen nachvollziehbaren publizistischen Grund", so Werneke.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse das Medium Internet im selben Umfang nutzen können wie die Privatwirtschaft. Nur so könne er im Internetzeitalter Bestand haben. Angebotseinschränkungen dürfen aus Sicht von ver.di nur aufgrund des verfassungsgemäßen Auftrags der Rundfunkanstalten gemacht werden, was im Rahmen des neu eingeführten Drei-Stufen-Tests geprüft würde.

Auf der Grundlage des jetzigen Staatsvertragsentwurfs bestehe die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade für die junge Generation der Internetnutzer zunehmend unattraktiver wird, erklärte der ver.di-Vize: "Daraus entsteht in der Perspektive eine absolut bedrohliche Entwicklung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die publizistische Vielfalt in Deutschland." Den neuen Drei-Stufen-Test auf den Altbestand der Internetangebote auszudehnen, sei "reine Bürokratie", heißt es bei ver.di.

Zustimmung fand bei Werneke hingegen, dass die Ministerpräsidenten das ursprünglich geplante Verbot der Unterhaltung in "nicht sendungsbezogenen Telemedien" fallengelassen haben.

V.i.S.d.P.: Harald Reutter, ver.di-Bundesvorstand, pressestelle@verdi.de