Geschäftsordnung der Fachgruppe Rundfunk, Film, Audiovisuelle Medien (R/F/AV) in ver.di
(12. September 2005) – Der Name ist Programm: Die Fachgruppe RFAV ist in ver.di fachlich zuständig für die Mitglieder im Rundfunk, Film und Audiovisuellen Medien. Sie stellt unter anderem die "rundfunkfreiheit.de" zur Verfügung und pflegt deren Inhalte. Wo und wie sie aktiv wird, wie die verschiedenen Gremien zusammenarbeiten, das regelt die Geschäftsordnung der Fachgruppe. Neben diesem kurzen Auszug können Sie die komplette Geschäftsordung als PDF nachlesen.
Präambel und Inhaltsverzeichnis
Die Fachgruppe Rundfunk, Film, AV-Medien muss den Interessen einer Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsgruppen gerecht werden. Zu den Zielgruppen gehören vor allem:
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Betriebsteile und Beteiligungsgesellschaften von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,
- privater Rundfunk, Film-/AV-Produktion,
- Filmverleih Kinos, Neue Medien (New Media)*,
- Landesmedienanstalten / Kontrollgremien, nichtkommerzieller Rundfunk**.
* Alle Unternehmen/Freie, die in diesem Bereich im weitesten Sinne Medienprodukte herstellen und/oder anbieten.
** Bürgerfunk, Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL), Freie Radios, Offene Kanäle (OK)
Vor dem Hintergrund von über zweihundert verschiedenen Berufsbildern für feste und freie Beschäftigte und ihrer dezentralen Organisationsform (Verbände) ist die Fachgruppe auf folgenden Feldern aktiv:
- Medien-/Filmpolitik,
- Tarifpolitik,
- Berufspolitik,
- Betriebspolitik,
- Freienpolitik,
- Beratung/Service,Information/Kommunikation/Netzwerk,
- Projektarbeit.
Um in den ehrenamtlichen Gremien auf Bundes-, Landes- und Verbandsebene wirksam Interessenvertretung wahrzunehmen und die unterschiedlichen Aktivitäten zu koordinieren, müssen die Gremien kompetent besetzt werden und gleichzeitig von der Größe her handlungsfähig sein. Außerdem ist das Prinzip der direkten Wege von unten nach oben im Interesse basisnaher Entscheidungen zu wahren.
Die Fachgruppe Rundfunk, Film, AV-Medien legt großen Wert auf vernetzte, zielgruppenorientierte und projektorientierte Arbeitsstrukturen. Über solche Netzwerke und Projekte entscheidet der Bundesfachgruppenvorstand im Einvernehmen mit dem Bundesfachbereichsvorstand. Die Finanzautonomie der Verbände und Personengruppen bleibt hiervon unberührt. Sofern andere Ebenen von ver.di außerhalb der Fachgruppe berührt sind, geschieht dies im Einvernehmen mit diesen.
Die Geschäftsordnung umfasst folgende sechs Hauptpunkte:
- Zugehörigkeit
- Organisatorische Gliederung und Organe
- Verbände
- Bundesfachgruppe
- Tarifpolitik
- Schlussbestimmungen
Stand: 25. November 2002
Der Bundesfachbereichsvorstand FB 8 hat der Geschäftsordnung am 12. März 2003 zugestimmt.