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Medienpolitikmedien.politik - Eine Information der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Medienpolitische Entwicklungen 2010 (Berlin, 19. Juli 2010) medien.politik dokumentiert die Entwicklungen und ver.di-Standpunkte in Sachen Rundfunkgebührenmodell, Leistungsschutzrechte für Presseverlage, öffentlich-rechtliche Internetangebote, Produktplatzierungen im Rundfunk sowie die rundfunkpolitischen Bündnisse von ver.di. Die medien.politik lesen Sie hier nur in Auszügen. Unten stehen die Informationen komplett als Download zur Verfügung.
Reform der Rundfunkgebühren: ab 2013 pauschal pro Haushalt Die Ministerpräsidenten haben entschieden: Das Rundfunkgebührenmodell wird grundlegend verändert. Ab 2013 wird ein sog. Rundfunkbeitrag fällig. Es ist das Ende der gerätebezogenen Rundfunkgebühr – und der Beginn einer "Haushaltspauschale“. Die Anforderungen von ver.di an ein verändertes Gebührenmodell sind dabei eindeutig: 1. Es muss aufkommensneutral sein, d.h. auch nach einer Reform müssen die Anstalten über das gleiche Gebührenauf-kommen verfügen. 2. Unternehmen müssen im gleichen Um-fang wie bisher in die Beitragspflicht genommen werden, damit die Privathaushalte nicht einseitig mehrbelastet werden. 3. Auch künftig müssen die geltenden Tatbestände für Gebührenbefreiungen gewährleistet sein. Vergütung im Internet: ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage Nach wie vor haben es die Presseverlage nicht geschafft, kostendeckende oder gar profitable Geschäftsmodelle für das Internet zu entwickeln. Durch massive Lobbyarbeit ist es ihnen aber gelungen, die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für ihre Inhalte im Internet im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP zu verankern. ver.di hat hierbei von Anfang an eine eindeutige Position bezogen: "Urheber first!“. Ein Leistungsschutzrecht kann es demnach nur geben, wenn die Erbringer der journalistischen Leistungen, also die Urheberinnen und Urheber selbst, angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Eine jede Beteiligung von ver.di an Verhandlungen über ein Leistungsschutzrecht ist an diese Bedingung geknüpft. 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: ein "Drei-Stufen-Test“ für öffentlich-rechtliche Telemedien Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkände-rungsstaatsvertrages (RfÄndStV) am 1. Juli 2009 wurde den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Überprüfungs- und Genehmigungspflicht für ihre digitalen Angebote (auch Telemedien genannt) auferlegt. ver.di hat die neuen Vorgaben für digitale öffentlich-rechtliche Inhalte stets als zu eng kritisiert. Sollen die Öffentlich-Rechtlichen auch in Zukunft noch relevant sein und ihrer demokratischen Aufgabe zur allgemeinen Information und Willensbildung nachkom-men können, müssen sie umfassend ins Netz und sich den veränderten Mediennutzungs-bedingungen anpassen. Dies gehört ganz klar zu ihrem Auftrag. Die Stellungnahmen von ver.di zu den Drei-Stufen-Test-Verfahren zur Überführung des öffentlich-rechtlichen Telemedienbestandes sind hier aufruf-bar: http://tinyurl.com/36axd2a 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Product Placement ganz legal Mit der Umsetzung der Novelle der sog. EU-Fernsehrichtlinie in deutsches Recht im Rah-men des 13. Rundfunkänderungsstaatsver-trages (RfÄndStV) haben die Länder einer weiteren Kommerzialisierung des Rundfunks Vorschub geleistet und sich unnötig von den Vorgaben der Fernsehrichtlinie entfernt. Denn seit Inkrafttreten des RfÄndStV am 1. April 2010 sind Produktplatzierungen – unter bestimmten Voraussetzungen – legal. ver.di hat dies in seiner Stellungnahme deut-lich kritisiert. Denn obwohl der Rundfunk-staatsvertrag in § 7 Absatz 7 Satz 1 ein Verbot von Produktplatzierungen enthält, haben die Ministerpräsidenten bereits im darauffolgenden Satz eine Ausnahmeregelung geschaffen, die dieses Verbot konterkariert. Die Stellungnahme von ver.di zum 13. Rundfunk-änderungsstaatsvertrag ist hier aufrufbar (pdf): http://tinyurl.com/377rwgg" |
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