"Neues zum Steuerrecht"

(Hamburg, 14.August 2006) Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten können ab 2006 steuerlich geltend gemacht werden.
Hierüber und über Probleme bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide wird in der beigefügten PDF-Datei informiert, die von unserem NDR-Rentner-Info-Team zusammengestellt wurde.