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Auftakt zu Tarifverhandlung für Gagenempfänger beim BR:
Bronzestreif am Horizont
(München, den 21.04.2012) Im Bayerischen Rundfunk gibt es derzeit drei Gruppen von Beschäftigten: Die Festangestellten - also ArbeitnehmerInnen -, die sog. 12a-Freien (u. a. mit den PauschalistInnen)
- hier die Arbeitnehmerählichen MitarbeiterInnen - und die Gagenempfänger.
Die beiden erst genannten Gruppen haben jeweils ihre eigenen unterschiedlichen Tarifverträge entsprechend ihres Status als ArbeitnehmerInnen bzw. arbeitnehmerähnliche MitarbeiterInnen.
Für die Gagenempfänger gibt es jedoch bisher keinen eigenständigen Tarifvertrag. Lediglich im Durchführungs-TV Nr. 6 zum sog. 12a-TV sind sie mit minimalsten Rechten genannt.

Das soll sich ändern:

GagenempfängerInnen beim BR gelten weder als sog. 12a-Freie - also arbeitnehmerähnliche MitarbeiterInnen - noch als ArbeitnehmerInnen beim BR. Sie werden bezüglich Ihres Status lediglich als Tagelöhner angesehen.
Auch die Gagenhöhen sind bisher nicht tariflich festgelegt, sondern einseitig vom BR festgesetzt.
Nach langen Anläufen von unserer Seite gibt es einen kleinen Bronzestreif am Horizont. Es tut sich was:
Am 12. Juni 2012 ist endlich der Auftakt zu sicherlich längeren diffizilen Tarifverhandlungen.

Ver.di, Verband öffent.-rechtl. Rundfunk Bayern, hat bereits im Januar 2011 einen eigenständigen Entwurf für einen sog. "Gagen-Arbeitnehmer-TV" dem BR vorgelegt. Genau heißt der Entwurf:
"Vereinbarung zur Anwendung der Tarifverträge für Arbeitnehmer des Bayerischen Rundfunks auf Gagenempfänger". Dieser basiert auf dem BR-Mantel-Tarifvertrag für die festangestellten MitarbeiterInnen.

Erst jetzt - Ende März 2012 - hat der BR seinen eigenen Entwurf "Tarifvertrag für Gagenmitarbeiter" an die Arbeitnehmerseite übermittelt.

ver.di im BR hat sich zum Ziel gesetzt den GagenempfängerInnen im BR endlich den Status als ArbeitnehmerInnen mit entsprechender Absicherung zukommenzulassen.
Der BR möchte in Zukunft seine GagenempfängerInnen lediglich als GagenmitarbeiterInnen in einem engeren tariflichen Korsett führen.

Doch beurteilen Sie die beiden unterschiedlichen Ansätze selbst. Wir geben Ihnen hier die Gelegenheit, sich selbst einzulesen. ver.di hat seinen Tarifvertragsentwurf ausführlich kommentiert.
Die dort zitierten Tarifziffern (= TZ ... MTV) können Sie im vollen Wortlaut im BR-Mantel-Tarifvertrag (= MTV) nachlesen.

Machen Sie sich ein eigenes Bild über die beiden unterschiedlichen Entwürfe bzw. Ansätze für bindende tarifvertragliche Bedingungen zu Gunsten der beim BR beschäftigten GagenempfängerInnen.

Laden Sie sich die beiden Entwürfe sowie den BR-Mantel-TV hier herunter.
Vergleichen Sie selbst!