Die hier aufgeführten Tarifverträge von DLF und RIAS gelten aufgrund des
Tarifvertrags zur Harmonisierung bestehender tarifvertraglicher Vorschriften für freie Mitarbeiter an beiden Standorten des DeutschlandRadios von 1995 auch für Mitarbeiter von Deutschlandradio (siehe auch Tarif-Pack I).
Urheberrechts-Tarifvertrag des Deutschlandradio vom 1.4.2002 (Downloadgröße ca. 450 KB)
Hier steht drin, was DeutschlandRadio mit euren Beiträgen machen darf und was nicht. Und natürlich, was es kostet, wenn übernommen, wiederholt, weiterverbreitet oder im Internet genutzt wird. Ganz wichtig: Was dürft Ihr noch selbst mit Euren Beiträgen anfangen? Wie, was und warum verändert werden darf und natürlich ob ihr der Internet-Nutzung widersprechen könnt. Ganz wichtig: In den Paragraphen 16 ff. steht, wieviel Prozente es gibt.
Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte bei RIAS von 1986 (Downloadgröße ca. 480 KB)
Dieser TV regelt die Ansprüche all der Freien, die zu festen Dienstzeiten für Produktionen engagiert werden. Deren Rechte (Urlaub, Urheberrechte, Zuschläge, etc.) sind hier verankert. Auf Produktionsdauer Beschäftigte können – müssen aber nicht unbedingt – auch arbeitnehmerähnliche Personen sein, so dass sich hier Regelungen aus unterschiedlichen TVs überschneiden können.