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Medienpolitik

18. KEF-Bericht
Ausreichende Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten muss auch nach der Gebührenumstellung gesichert sein!
Insgesamt hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio für die nächste Gebührenperiode einen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 1,4 Mrd. Euro angemeldet. Davon hat die KEF nun nur einen Bruchteil in Höhe von 304 Mio. Euro anerkannt. Diese Mehrkosten müssten eigentlich die Rundfunkgebühr steigen lassen. Der von den Landesparlamenten Ende 2011 beschlossene Systemumstieg von der derzeitigen gerätegebundenen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ab 2013 lässt eine verlässliche Finanzplanung aber nicht zu. Die KEF empfiehlt deshalb, die jetzige Gebührenhöhe von 17,98 Euro über 2013 hinaus beizubehalten – und die Auswirkungen der Gebührenumstellung in ihrem nächsten Bericht zu berücksichtigen.

ver.di hält die Beibehaltung der jetzigen Gebührenhöhe nur für gerechtfertigt, solange zeitnah nach dem vollzogenen Gebührenumstieg die Finanzbedarfe der Anstalten wieder berücksichtigt werden. Denn der Umstieg von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag darf nicht dazu führen, dass die Anstalten ihrem Auftrag nicht mehr nachkommen können, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Aufgabe der KEF ist es, für einen ausreichend finanzierten und damit funktionstüchtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sorgen.

ver.di ist zudem der Ansicht, dass die Anstalten künftig in stärkerer Eigenverantwortung entscheiden können müssen, wie und an welchen Stellen sie die von der KEF auferlegten Sparvorgaben umsetzen. Die KEF hatte ihn ihrem Bericht die Ausgaben der Anstalten vor allem für Personalaufwendungen kritisiert und in diesem Bereich massiv gekürzt. Das könnte aus Sicht von ver.di im Widerspruch dazu stehen, dass die KEF nicht in die Programmautonomie eingreifen darf. Denn Sparvorgaben für bestimmte Teilbereiche können auch programmliche Auswirkungen haben.

Für ver.di ist es zudem nicht akzeptabel, dass die KEF den Anstalten in Sachen Altersversorgung eine Annäherung – und damit Absenkung – an das Niveau des öffentlichen Dienstes empfiehlt und die Anstalten sogar auffordert, bei ihren Altersversorgungstarifverträgen Kündigungsfristen offenzuhalten oder rechtzeitig zu nutzen. Dies ist nach Ansicht von ver.di eine Einmischung in die Tarifautonomie. Denn es ist allein Aufgabe der Tarifpartner, Niveau und Ausgestaltung der Altersversorgung festzulegen und dabei den besonderen Erfordernissen der im öffentlich rechtlichen Rundfunk Beschäftigten gerecht zu
werden.