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Bei der Wahrheit bleiben bitte
BR verdreht Tatsachen
(München, 28. Februar 2010) In einem persönlichen Schreiben an freie Mitarbeiter/innen behauptet der BR, daß die Gewerkschaften gegen eine bisher gängige und allseits nutzbringende Praxis wären:
Nämlich die rückwirkende Urlaubsgewährung zur Schließung von Sozialversicherungslücken.
Mit dieser Behauptung verdreht der BR aber die Tatsachen.
In den letzten Tagen hat die HoLi den freien Mitarbeitern Briefe geschickt, in
denen angekündigt wird, ab sofort die Praxis der nachträglichen Urlaubsgewährung
einzustellen. Darin behauptet Herr Wostry, dass die Gewerkschaften die
Praxis der nachträglichen Urlaubsgewährung bemängelt hätten.

Diese Behauptung ist falsch!

Wir haben die nachträgliche Urlaubsgewährung
nie bemängelt – im Gegenteil: Diese Praxis ermöglicht einerseits den flexiblen
Einsatz von Freien durch den BR und hilft andererseits den freien Mitarbeitern
eventuelle Versicherungslücken zu vermeiden.

Was ver.di bemängelt hat und dafür vor Gericht gezogen ist:

Der 12a-Tarifvertrag sieht bei starken Einkommenseinbußen Ausgleichszahlungen
vor. Doch in den letzten Jahren hat der BR die eigentlich zum Jahresende
fälligen Zahlungen erst mit monatelanger Verzögerung ausgezahlt. Nur das haben
wir bemängelt. Die vom BR versuchte Verknüpfung mit der Urlaubsgewährung
weisen wir zurück.

Jetzt soll die Gewerkschaft auf Kosten der Freien diszipliniert werden

Alle Freien, ob sie eine Ausgleichszahlung erwarten oder nicht, ja sogar die Gagenempfänger,
die doch gar keinen Anspruch darauf haben, werden abgestraft,
und das nur, weil ver.di auf der Einhaltung von Gesetz und Tarifvertrag beharrt.

Wir wollen nicht akzeptieren, dass diejenigen, die unterbeschäftigt wurden,
auch noch ausgehungert werden.

Wir fordern den BR auf, die rückwirkende Verteilung der Resturlaubstage
weiter zuzulassen – davon haben bisher die Freien und der BR profitiert.